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- nur nach dem tatsächlichen Arbeits- bzw. Zeitaufwand und nicht nach Ihrem Umsatz abrechnet!
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Falls Sie auch nur eine Frage mit „Ja“ beantworten können, sollten wir uns unterhalten.

Zu meinem Dienstleistungs-Service gehört gem. § 6 Abs. 3 u. 4 StBerG:
Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen für freiberufliche und gewerbliche Selbständige und Kapitalgesellschaften - Buchungssystem „SIMBA“.
Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle erfolgt nach vorkontierten Belegen.
Ausdrucke der betriebswirtschaftlichen Auswertungen als auch die Summen- und Saldenlisten.
Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.
Meldungen der Beitragsnachweisungen für die Krankenkassen, Arbeitsbescheinigungen für das Arbeitsamt, Lohnfortzahlungsanträge und Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaften.
Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
